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Schutzkleidung
Werte Sportfreunde, der TCC hat kein allgemeines Reglement, er schliesst sich dem des ILP`s an. Da es Irretationen in Sachen Schutzkleidung (Punkt 2.2 der allgemeinen ILP Ausschreibung) bei verschiedenen Sportfreunden gibt, möchte ich die Gelegenheit nutzen einiges klar zustellen.
Flammenabweisenden Overall nach Prüfnorm 2000 ist bei allen motorsporttauglichen Overalls gegeben, die eine entsprechende Plakette, im Overall eingenäht, aufweisen. Ein Overall von Sandler und ähnliche Anbieter entsprechen den Anforderungen. Wird eine andere feuerhemmende Kombi genutzt, sollte auf jeden Fall entweder Nomexunterwäsche darunter- oder allgemein feuerhemmende Unterwäsche angezogen werden. Jede Baumwollunterwäsche hat feuerhemmenden Charakter.
Alle anderen Anforderungen zur Schutzausrüstung der Fahrer des ILP sind eigentlich schon lange beim TCC Plicht und sollten damit kein Problem darstellen.
Ergänzend die Vorschriften für den Fahrer (TCC) aus dem allgemeinen Reglement des TCC aus dem Jahre 2009:
Jeder Fahrer/Fahrerin muss:
1. einen Schutzhelm tragen, der eine Prüfnorm trägt und sportrechtlich erlaubt ist.
2. mit einem flammenabweisenden Overall bzw. Anzug gemäß Prüfnorm von 1986
bekleidet sein.
3. Handschuhe und Schuhe aus flammenabweisendem Material tragen.
4. wollende oder flammenabweisende Unterwäsche tragen.
5. ein Visier oder eine Brille tragen.
6. durch einen Sicherheitsgurt festgezurrt sein.
7. die Seitenfenster geschlossen halten.
8. Halskrause ist Pflicht.
Diese Aufzählung nur zur Info und und zur Unterscheidung zur allgemeinen Ausschreibung des ILP 2011 Punkt 2.2.
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