Hansi
13.05.2009, 08:14
Ich habe mir mal einige Gedanken über die Preisgelder für die ersten 3 Plätze gemacht. Hierzu ein Auszug aus dem NWDAV Reglement 2009.
2.11 Preise
Die aufgeführten Preise stellen das Minima dar.
Für den Klassensieger in der NWDAV Meisterschaft: 80 Euro
Für den Zweitplazierten: 60 Euro
Für den Drittplazierten: 40 Euro.
Alle eingenommen Nenngelder müssen zu 100% als Preisgeld wieder ausgeschüttet werden. Es kann jedoch maximal das eingenommen Startgeld ausgeschüttet werden.
Sollte diese Summe als Gesamteinnahme auf alle Klassen gleichmäßig verteilt werden, oder die Ausschüttung pro Klasse erfolgen ?
Ich wäre für eine Verteilung pro Klasse.
Z.B. 15 Starter Serienklasse A x 30 € = 450 € .
4 Starter Serienklasse B x 30€ = 120 €
Ich empfinde es als ungerecht, das Startgeld der Klasse A zu nutzen um die Preisgelder der Klasse B auszahlen zu können.
Um Geldpreise zu bekommen muss
Fahrer A 12 Fahrzeuge,
Fahrer B nur 1 Fahrzeug hinter sich lassen.
Beispiel: Verteilung nach Klassen:
A: 200.- € - 150€ - 100 € = 450 €
oder bei großen Starterfeldern bis zum 5. bzw. 6. Platz
A: 150.- € - 100€ - 80€ - 60€ - 40€ -20€ = 450€
Müssen bei 4 oder noch weniger Fahrern 3 Geldpreise gezahlt werden ?
B: 60 € - 40€ - 20 € = 120€ - oder nur bis zum 2. Platz
B: 70 € - 50€ = 120 € oder nur für den Sieger
B: 120€ = 120€
Minimum laut NWDAV: 80-60-40 = 180€ Pro Klasse.
Woher sollen wir dieses Geld nehmen ?
Ist es richtig ( gerecht ) ? -
falls in einer Klasse nur 1 Starter antritt -
er nachdem er nur einen Lauf zu 2/3 gefahren ist -
schon als Sieger feststeht und somit minimal 80€ erhält ?
Außerdem müssen von den Startgeldern ( soweit der Veranstalter diese nicht aus anderen Einnahmen beisteuert) ja noch die Geldpreise für die Endläufe finanziert werden.
2.11 Preise
Die aufgeführten Preise stellen das Minima dar.
Für den Klassensieger in der NWDAV Meisterschaft: 80 Euro
Für den Zweitplazierten: 60 Euro
Für den Drittplazierten: 40 Euro.
Alle eingenommen Nenngelder müssen zu 100% als Preisgeld wieder ausgeschüttet werden. Es kann jedoch maximal das eingenommen Startgeld ausgeschüttet werden.
Sollte diese Summe als Gesamteinnahme auf alle Klassen gleichmäßig verteilt werden, oder die Ausschüttung pro Klasse erfolgen ?
Ich wäre für eine Verteilung pro Klasse.
Z.B. 15 Starter Serienklasse A x 30 € = 450 € .
4 Starter Serienklasse B x 30€ = 120 €
Ich empfinde es als ungerecht, das Startgeld der Klasse A zu nutzen um die Preisgelder der Klasse B auszahlen zu können.
Um Geldpreise zu bekommen muss
Fahrer A 12 Fahrzeuge,
Fahrer B nur 1 Fahrzeug hinter sich lassen.
Beispiel: Verteilung nach Klassen:
A: 200.- € - 150€ - 100 € = 450 €
oder bei großen Starterfeldern bis zum 5. bzw. 6. Platz
A: 150.- € - 100€ - 80€ - 60€ - 40€ -20€ = 450€
Müssen bei 4 oder noch weniger Fahrern 3 Geldpreise gezahlt werden ?
B: 60 € - 40€ - 20 € = 120€ - oder nur bis zum 2. Platz
B: 70 € - 50€ = 120 € oder nur für den Sieger
B: 120€ = 120€
Minimum laut NWDAV: 80-60-40 = 180€ Pro Klasse.
Woher sollen wir dieses Geld nehmen ?
Ist es richtig ( gerecht ) ? -
falls in einer Klasse nur 1 Starter antritt -
er nachdem er nur einen Lauf zu 2/3 gefahren ist -
schon als Sieger feststeht und somit minimal 80€ erhält ?
Außerdem müssen von den Startgeldern ( soweit der Veranstalter diese nicht aus anderen Einnahmen beisteuert) ja noch die Geldpreise für die Endläufe finanziert werden.