BIBI 55
15.09.2008, 08:27
http://www.cross-forum.eu/images/icons/icon4.gif Neuregelung: http://www.cross-forum.eu/images/icons/icon4.gif
Nach § 30 StVO galt für alle Lkw-Gespanne ein Sonntagsfahrverbot.
Laut der ADAC Freizeit-Mobil Zeitschrift gilt ab sofort folgende Regelung.
Die Verkehrsministerkonferenz hat beschlossen, dass das fahren mit Wohnwägen und Anhänger für Sport- und Freizeitzwecke hinter Lkw bis 3,5t ohne besondere Ausnahmegenehmigungen auch an Sonn-und Feiertagen erlaubt ist.
Endlich gibt es mal eine eindeutige Regelung, da uns bis jetzt keiner sagen konnte ob wir mit unserem Gespann fahren durften. http://www.cross-forum.eu/images/icons/icon7.gif http://www.cross-forum.eu/images/icons/icon14.gif
Nach § 30 StVO galt für alle Lkw-Gespanne ein Sonntagsfahrverbot.
Laut der ADAC Freizeit-Mobil Zeitschrift gilt ab sofort folgende Regelung.
Die Verkehrsministerkonferenz hat beschlossen, dass das fahren mit Wohnwägen und Anhänger für Sport- und Freizeitzwecke hinter Lkw bis 3,5t ohne besondere Ausnahmegenehmigungen auch an Sonn-und Feiertagen erlaubt ist.
Endlich gibt es mal eine eindeutige Regelung, da uns bis jetzt keiner sagen konnte ob wir mit unserem Gespann fahren durften. http://www.cross-forum.eu/images/icons/icon7.gif http://www.cross-forum.eu/images/icons/icon14.gif