Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Welchen Kühler wurdet ihr nehmen?
Rallybanden.com
18.02.2005, 14:46
Hallo,
Kann jemand mir sagen welchen Kühler ich nehmen soll?
Habe gehört das die Kühler von VW Golf Diesel einer der Besten ist.
Welchen wurdet ihr nehmen??
(NWDAV mit versetzen von Kühler nach hinten!)
MfG, JC
Dieter Veddeler
18.02.2005, 17:29
Hallo,
Kann jemand mir sagen welchen Kühler ich nehmen soll?
Habe gehört das die Kühler von VW Golf Diesel einer der Besten ist.
Welchen wurdet ihr nehmen??
(NWDAV mit versetzen von Kühler nach hinten!)
MfG, JC
Sorry @all. Ich habe Hier einen Fehler gemacht ! :(
In der hier Ursprünglich stehenden Version meines Beitrages hab Ich lediglich das aktuell gültige Regelwerk zitiert und damit Probleme heraufgeschworen die eigendlich gar keine waren.
Obwohl es so schon länger in den Regularien stand hat es doch noch nie jemanden interessiert, welcher Kühler letztendlich im Auto verbaut ist.
Wenn es jetzt aber so sein sollte, das wirklich noch jemand auf das Einhalten dieses Artikels besteht, dann täte es Mir persöhnlich leid für alle, die damit Unannehmlichkeiten haben oder bekommen werden.
Ich werde MEINE Persöhnlichen Schlüsse aus dieser Sachlage ziehen und Meine Persöhnlichen Konsequenzen daraus ziehen.
danke
Matthias
18.02.2005, 20:58
Könnten da nicht ein paar Problemchen auftreten, denn wer fährt schon den Serienkühler? Wer seinen Kühler versetzt hat natürlich einen größeren genommen, halt der Tribut an die nicht ganz serienmäßige Nutzung der Fahrzeuge und dadurch entstehende Temperaturprobleme.
Hondaracing
19.02.2005, 10:20
Also ich wüßte nicht das es verboten ist einen anderen Kühler zu verbauen!
Dieter Veddeler
19.02.2005, 14:35
Also ich wüßte nicht das es verboten ist einen anderen Kühler zu verbauen!
Sorry, aber in den Allgemeinen Bestimmungen für den Auto-Cross-Sport in der NWDAV (Stand 18.1.2005) steht unter 5.3.1 Serienfahrzeuge folgendes : Um ein Dichtsetzen des Wasserkühlers durch vorrausfahrende Fahrzeuge zu vermeiden, ist ein Versetzen des Wasserkühlers erlaubt.
Des weiteren gilt, alles was nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist verboten.
Das, was Ich hier geschrieben hatte stimmt zwar mit dem jetzt gültigen Regelwerk überein, ist aber nicht unbedingt der Sache dienlich.
Genaugenommen müßten sogar alle Klasse 8. und 9. Fahrzeuge mit ihrem Original Kühler fahren. Das könnte aber UNMÖGLICH realisiert werden, denn welcher Kühler würde demnach in einen Audi 80 Quattro mit V8 Motor gehören ? Also, wie oben schon gesagt, wenn irgend jemant durch meine Ursprüngliche Aussage Probleme bekommen wird, dann möchte Ich mich jetzt schon dafür Endschuldigen. :?
bis denne
Matthias
19.02.2005, 22:48
Ergo müssen alle sehen, dass sie zur Abnahme den Originalkühler im Auto haben? Ich hoffe ihr habt einen Fachmann, der genau weiß, welcher Kühler in welches Modell mit was für einer Motorisierung gehört.
Hondaracing
20.02.2005, 13:59
Dann man prost mahlzeit, wenn das so pingelig genommen wird dann wird kein Serienfahrzeug durch die Abnahme kommen!!!
acc-grossenzersdorf
20.02.2005, 15:24
wenn du den kühler vorne fährst ist der vom diesel super...
und den lüfter vom audi 200 turbo
ich bin kühler hinten gefahren, da war der vom ford transit optimal, der hat super punkte zum aufhängen oder stellen.
Dieter Veddeler
20.02.2005, 17:05
Ergo müssen alle sehen, dass sie zur Abnahme den Originalkühler im Auto haben? Ich hoffe ihr habt einen Fachmann, der genau weiß, welcher Kühler in welches Modell mit was für einer Motorisierung gehört.
Eigendlich kein großes Problem. Original Netzmaße der serienkühler findest Du in jedem handelsüblichen Tec.doc Programm.
Das wird aber dann eine mächtig lange Abnahme.....am besten schon donnerstags anreisen und zeitig beginnen.... 8)
Jetzt mal im Ernst,welchen Vorteil außer bessere Kühlung und längere Lebensdauer des Motors sollte bei einem anderen Kühler bewirkt werden?
Greetz olli P.
Matthias
20.02.2005, 21:31
Warum hat man das nicht gleich freigestellt, wo man doch schon den Kühler frei platzieren darf? Dann könnte sich jeder seine Kühlung individuell zusammenbasteln. Eine gute Kühlung schont den Motor und spart Geld und Ausfälle.
Jan Hans
21.02.2005, 15:20
@ matthias
du hättest auch gleich fragen können warum man alles kompliziert macht wenn es auch einfach geht...aber das ist im nwdav ja nicht die einzigste super regel...
Dieter Veddeler
21.02.2005, 18:14
@ matthias
du hättest auch gleich fragen können warum man alles kompliziert macht wenn es auch einfach geht...aber das ist im nwdav ja nicht die einzigste super regel...
Finde Ich jetzt nicht ganz richtig diese Antwort.
Im DRCV zum Beispiel darf auch kein größerer als der Serienkühler verbaut werden. Im NWDAV kommt mann den Fahrern aufgrund der etwas anderen Bodenverhältnisse mit dem erlaubten versetzen endgegen und was ist daran eine komplizierte super Regel ? :wink:
@ matthias
du hättest auch gleich fragen können warum man alles kompliziert macht wenn es auch einfach geht...aber das ist im nwdav ja nicht die einzigste super regel...
Finde Ich jetzt nicht ganz richtig diese Antwort.
Im DRCV zum Beispiel darf auch kein größerer als der Serienkühler verbaut werden. Im NWDAV kommt mann den Fahrern aufgrund der etwas anderen Bodenverhältnisse mit dem erlaubten versetzen endgegen und was ist daran eine komplizierte super Regel ? :wink:
Im DRCV ist es auch nicht erlaubt den Kühler zu versetzen,von daher ist die Möglichkeit eines größeren Kühlers auch nicht gegeben :wink:
Greetz Olli P.
Matthias
21.02.2005, 22:01
Zuerst einmal macht der DRCV mit der Serienkühlung sein eigenes Ding. Viele sind damit unzufrieden, aber irgendwie geht es doch.
Und was den NWDAV anbetrifft, die haben den ganzen Innenraum platz für einen ordentlichen Kühler. Aber nein, ein Daihatsufahrer muss ja anscheinend einen Daihatsukühler fahren, obwohl meinetwegen ein Golfkühler wesentlich billiger und wahrscheinlich auch besser ist.
Ich bin gespannt ob das mit den Serienkühlern durchgezogen wird, denn es steht eindeutig im Reglement.
Dieter Veddeler
22.02.2005, 14:48
HALT ! Stop !
Ihr habt jetzt zumindest erreicht das dieser Punkt nochmal überdacht wird ! Da kann mann aber mal sehen das das mit dem Serienkühler im DRCV an Originalstelle gar nicht so schlecht ist, diese Diskussion hätten Wir da nicht gehabt! :wink:
Ich habe in meiner ersten Antwort auch nur genau die derzeit für alle gültigen regularien zitiert.
bis denne
Matthias
22.02.2005, 16:09
Für die DRCV Regel spricht ja auch, dass dann nicht mehr soviel "angeschoben" wird. Und auf tiefen Böden wie Steinfeld fahren die auch.
Also ich fahre auch DRCV und das mit dem anschieben ist wirklich so man will ja nicht den kühler kaputtfahren!
Aber auf Sandböden wie z.b. Steinfeld muss ich sagen haben fast alle DRCV serienwagen riesen kühlungsprobleme oder zerstören sogar die teuren neu überholten motoren und das ist nicht so toll!!
Aber da beneide ich nicht die verantwortlichen solche entscheidungen zu treffen!!
Zum thema hinten einen anderen Kühler also wenn es schon erlaubt wird den kühler nach hinten zu setzen dann sollte man ihn auch freistellen! Wir haben letztes jahr auch einen opelkühler im Citroen gefahren da hat auch keiner was gesagt! Warum auch aus welchen grund sollte man das verbieten
Dieter Veddeler
22.02.2005, 20:02
Also ich fahre auch DRCV und das mit dem anschieben ist wirklich so man will ja nicht den kühler kaputtfahren!
Wir haben letztes jahr auch einen opelkühler im Citroen gefahren da hat auch keiner was gesagt! Warum auch aus welchen grund sollte man das verbieten
Der Grund ist ganz einfach: Ein Regelwerk ist dazu da das sich alle danach zu richten haben.
Wenn keiner was gesagt hat kann das auch heißen das das keiner wissen wollte. Obwohl das seit mindestens 1997 genau so im Regelwerk nachzulesen ist. Ver-setzen und nicht Er-setzen.
Trotzdem würde Ich darum bitten zu diesem Thema bitte nichts mehr zu äußern bis das wirklich von den zuständigen Personen geprüft wurde und eine offizielle Auskunft erteilt wird. Bitte Bitte etwas Geduld.
Denn auch Wir wollen nicht weniger Autos auf der Bahn.
Es wird jetzt zumindest überlegt und das sollte mann tolerieren.
bis denne
Matthias
22.02.2005, 20:48
Klingt doch gut. Also abwarten. :time:
Martin V6
23.02.2005, 10:45
Warum wird immer alles so breit getreten. 7 Jahre hat es nicht interessiert, welcher Wasserkühler verbaut wurde. Und jetzt wird wohl alles auf die Goldwaage gelegt, oder wie. Da muß ich dem Jens recht geben, wenn er sagt das so kein Serienauto durch die Abnahme kommt. Aber noch mal zur Hauptfrage. In Klasse 8 und 9 ist es doch egal welchen Kühler ich verbaue, oder nicht?
Aber wir wollen mal das beste hoffen, irgendwie wird das auch gelöst werden.
Gruß Martin
Obwohl das seit mindestens 1997 genau so im Regelwerk nachzulesen ist. Ver-setzen und nicht Er-setzen.
Stimmt aber es steht auch nirgends das es verboten ist ihn zu ersetzen! Der einzige Nachteil bei einem anderen kühler liegt doch meist darin das man ihn schlechter verbauen kann oder??
Auch wenn nicht drin steht,daß es verboten ist heißt es nicht daß es erlaubt ist :wink:
Wie heißt es immer so schön : Wo kein Kläger da kein Richter :roll:
Greetz Olli P.
Dieter Veddeler
24.02.2005, 15:39
Ich habe Meine Ursprünglichen Antworten am Anfang dieses Themas editiert. Die neuere Version ist seit gerade sichtbar, wer das nachlesen möchte sollte es tun.
Sorry :wink:
Mus Martin recht geben zu klasse 8 und 9 kühler sind frei Serie ist Serie Kühler nach hinten heißt lange Leitungen also mehr Wasser zwei Lüfter dran dann gibs keine hizeprobleme Hofe Jets Ales klar und Leute fahrt einfach zur Abnahme es reist euch keiner den kopf ab und diskutiert nicht jede Kleinigkeit aus MFG SK Horst
Dieter Veddeler
19.03.2005, 17:15
Entwarnung,
Wie soeben beschlossen wurde / ist Die größe und damit der Hersteller der verwendeten Kühler bei den Serienklassen des NWDAV EGAL !
bis denne
Matthias
20.03.2005, 16:21
Ich hoffe die Lüfter sind auch freigestellt. Mich würde auch noch interessieren, wie das mit zusätzlichen Elektropumpen für die langen Wasserwege ist. Sind die auch weiterhin erlaubt?
Hondaracing
20.03.2005, 19:21
Gott sei dank, ich dachte schon ich müßte das jetzt noch umbauen!
Dieter Veddeler
20.03.2005, 20:06
Ich hoffe die Lüfter sind auch freigestellt. Mich würde auch noch interessieren, wie das mit zusätzlichen Elektropumpen für die langen Wasserwege ist. Sind die auch weiterhin erlaubt?
Wenn schon die größe des Kühlers jetzt frei ist, kann auch keiner einen zu diesem Fahrzeug eigendlich serienmäßig verbauten Lüfter an einen anderen, größeren oder auch schwereren Kühler bauen müssen, nehmt doch das, was an euren Kühlern gerade dran ist.
ELEKTRISCHE Wasserpumpen haben in keinem Serientourenwagen etwas zu suchen! Deshalb auch Nur in Klasse 8 und 9 Erlaubt ! ( Es sei denn, irgend jemand kommt mit einem derart exotischen Auto, das serienmäßig bereits eine Elektrisch betriebene Wapu hatte.) :wink:
War übrigens auch noch nie erlaubt. Wer meint diese langen Wege nicht mit der Serienwasserpumpe versorgen zu können soll doch gefälligst mit Serienkühler an Serieneinbauort fahren. Welche Zugeständnisse wollt Ihr eigendlich noch ? :oops:
bis denne
Matthias
21.03.2005, 16:06
Ok, danke für die klare Antwort.