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Auch hier die frage an die fahrer!
Wie definiert ihr eure SUPERTOURENWAGEN Klasse?
Was ist erlaubt, und was nicht?
Danke
Stefan (NWDAV)
Uwe Demant
31.01.2005, 07:43
Hallo Stefan,
kannst Du Deine Frage etwas präzisieren. Es gibt eine Ausschreibung und diese an dieser Stelle komplett abzuschreiben macht nicht viel Sinn. Die Ausschreibung findest Du bei Buchse.de und auf www.inac-online.de incl. der Nachträge im Download-Bereich, wobei der Nachtrag 2005 in Kürze nachgereicht wird.
Gruß Uwe Demant
Ich denke mal,er meint was erlaubt ist und was nicht.
Dazu kann ich sagen,daß man zum Beispiel einen frontangetriebenen Wagen umbauen kann auf Heck- oder Mittelmotor oder,man nehme das Beispiel Team Faillaci, einen Baureihenfremden Motor einbauen darf (Motorradmotor in PKW).Beim DRCV wäre das zum Beispiel ein Käfer der Klasse 11 der mit einem Audimotor bestückt ist.
Ein weiteres Beispiel ist das Fahrzeug von Jimmy Eisenhardt (manchen bestimmt ein Begriff).Es handelt sich hierbei um eine Käferbasis mit Eigenbauchassis-Anleihen.
Es ist bei den Supertouren (ich denke) fast alles erlaubt was machbar ist.
Korrigiere mich bitte wenn ich falsch liege :wink:
Greetz Olli P.
Laut INAC so:
Division II - Spezialtourenwagen
1. Allgemeines
Spezialtourenwagen sind Fahrzeuge, bei denen die serienmäßige Karosserie
voll erhalten bleibt. Motor, Getriebe und Achsen sind in Ausführung
und Anbringung freigestellt.
2. Antrieb
2.1. Motor
Freigestellt. Kompressor-/Turbofaktor 1,7 (gilt nicht für Klasse 6), Wankelmotoren
1,4, Zweit akter 1,2, Turbinen s. Bestimmungen Gruppe H/DMSB
1994.
2.2. Drosselklappen
Für eine ausreichende Drosselklappenrückstellung muß gesorgt wer den.
2.3. Kühler
Der Wasserkühler sowie dessen Kapazität sind freigestellt.
2.4. Auspuffanlage
Die Auspuffanlage kann durch den Innenraum gelegt werden, un ter der
Voraussetzung, daß sie einwandfrei ist, und der Fahrer durch eine Abdeckung
gegen Verbrennungen gesichert ist.
Der Einbau eines Katalysators ist vorgeschrieben. Dabei genügt ein ungeregelter
Katalysator.
2.5. Getriebe
Freigestellt.
2.6. Rückwärtsgang
Vorhanden und funktionsfähig.
Anhang:
Spezialtourenwagen Kl. 4-6, Punkt 5.1 Abs. 2
Der Absatz wird wie folgt geändert: Die Höhe der Fahrgastzelle darf nicht verändert werden. Selbstkonstruierte
Karosserien sind nicht zugelassen, selbstkonstruierte Rohrrahmen sind zugelassen.
verbesserte Serientourenwagen Kl. 11, ohne Allrad, max. 1.800cm³
Wie Division I mit folgenden Änderungsmöglichkeiten:
Tuning an Motor und Getriebe ist erlaubt, jedoch keine programmierte Renneinspritzanlagen. Zusätzlicher
Einbau von Ölkühlern ist erlaubt. Auspuffanlage ist freigestellt, bei Durchführung durch die Fahrgastzelle muß
er entsprechend angedeckt sein (siehe Division II, Punkt 2.4, Auspuffanlage). Die Karosserie darf erleichtert
werden. Verstärkungen sind erlaubt. Spurverbreiterungen sind gestattet. Felgen und Räder sind freigestellt.
Zur Belüftung des Fahrgastraumes sind Öffnungen in der Karosserie erlaubt. Lufthutzen sind erlaubt.
Aerodynamische Hilfsmittel sind freigestellt, dürfen jedoch den Fahrzeugumriß von vorn gesehen nicht
überragen. Diese Hilfsmittel dürfen an der Front des Fahrzeugs nicht mehr als 20 cm über den äußeren Rand der
Karosserie nach vorn hinausragen. Am Heck des Fahrzeugs dürfen sie nicht mehr als 40 cm nach hinten über den
Karosserierand hinausragen. Serienmäßige Spoiler dürfen entfernt werden. Mit Ausnahme der Fahrertür ist das
Material der Türen, der Motorhaube und der Kofferraumhaube freigestellt. Die äußere Originalform muß
beibehalten sein.
Die Befestigung der Motorhaube und der Kofferraumhaube sowie deren Scharniere sind freigestellt.
So steht es geschrieben! Hier http://www.inac-online.de/Reglement2002.pdf
Also jetzt mal hier die frage an die INAC Fraktion :D
Wie ist das bei euch mit Flachkäfer dürfen die in den spezial- oder Supertourenwagen teilnehmen oder gehören die nach euren regeln zu den eigenbauten??
Ich würde mal sagen 'nein,weil :
"...Anhang:
Spezialtourenwagen Kl. 4-6, Punkt 5.1 Abs. 2
Der Absatz wird wie folgt geändert: Die Höhe der Fahrgastzelle darf nicht verändert werden. Selbstkonstruierte
Karosserien sind nicht zugelassen, selbstkonstruierte Rohrrahmen sind zugelassen.
..."
Ein Flachkäfer hat eine geänderte Höhe der Fahrgastzelle und wäre somit nicht zugelassen.
Greetz Olli P.
Ich oute mich jetzt mal als einer der INAC-Fraktion. :lol:
1. Klasse 11 Spezialtourenwagen ohne Allrad, max. 1.800cm³
Zitat Vossy:
Tuning an Motor und Getriebe ist erlaubt, jedoch keine programmierte Renneinspritzanlagen.
Bis zum Anfang dieses Jahres war diese Aussage richtig. Bei der Fahrerversammlung dieses Jahres wurde dies allerdings geändert. Programmierbare Renneinspritzanlagen sind nun erlaubt.
2. Flachkäfer
Flachkäfer würden bei einem INAC Rennen bei den Eigenbauten fahren. Die serienmäßige Karosserie bleibt bei einem Flachkäfer nicht voll erhalten. In den letzten 2,3 Jahren ist mir auch kein Flachkäfer bei einem INAC Rennen bekannt. Uwe berichtige mich bitte, war nicht auf jeden Rennen.
Ich danke euch, IHR habt mir/uns weiter geholfen.
Gruß
Sportkommissar Obmann
(NWDAV)