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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Die neuen Technischen Bestimmungen 2005



Buchse
10.01.2005, 21:00
Die neusten Technischen Bestimmungen für 2005 sind Online :D
Alles rot markierte sind Neuerungen zu 2004

http://www.buchse.de/downloads/drcv_bestimmungen_2005.pdf

Autocross323
15.01.2005, 08:55
Hallo erstmal, etwas neues bei den Serientourenwagen, verstehe ich nicht. Es heisst, ich zitiere,
Ein Schutz des Wasserkühlers darf wie folgt angebracht werden: max Breite: Kühlerbreite + 10cm, Material: Kunststoff, 2mm Stärke, Befestigung: Kabelbinder.
Mir erschliesst sich der Sinn dieser Neuerung nicht. Kann ich mir jetzt eine Kunststoff Abdeckung vor den Kühler machen, damit der Kühler keinen Fahrtwind mehr bekommt??? Oder hab ich jetzt eine Blockade im Kopf und ich komme nicht auf den einfachen Vorteil dieser Neuerung. Weil Gitter, Matten oder ähnliches hatten wir doch schon immer als Schutz vor Steinschlag vor dem Kühler.
Mit sportlichem Gruss,
Heiko

Buchse
15.01.2005, 09:20
moin heiko,
stimmt schon, gehabt habt ihr das immer schon , aber eigendlich hättet ihr es in dieser form nie haben dürfen :D
nun hat man es einfach mal niedergeschrieben, wie es eigendlich schon die regel war.
das war in der vergangenheit auch schon öfter ein streitpunkt bei den rennen, der ja jetzt ausgeschaltet ist.
es ist schon richtig, das du dir jetzt einen schutz vor den kühler bauen darfst, damit er nicht mehr verdreckt..
so hoffe ich habe mich nicht zu umständlich ausgedrückt :lol:
vieleicht sagt ja der ralf hier auch mal was zu ? der kennt sich da besser aus :wink:

Ralf Brand
15.01.2005, 10:50
vieleicht sagt ja der ralf hier auch mal was zu ? der kennt sich da besser aus :wink:

Mein Name ist "Ralf".....meinst Du mich ?

Hier wurde mal über das Thema "Kühler" im allgemeinen Diskutiert. http://forum.cross-welt.de/viewtopic.php?t=344

Buchse
15.01.2005, 10:51
:oops: nene, ich meinte ralf söhnel

Olli P.
15.01.2005, 10:52
Dein Auto passt in das Reglement Heiko,also keine Angst :P


Greetz Olli P.

Hoppy
15.01.2005, 14:52
:D finde ich eine gute Neuerung und für die Veranstaltungen auch angebracht. :wink: Grundsätzlich fragt der Gerechtigkeitssinn natürlich nach dem Ermessensspielraum des Ablehnenden. :roll:
Gibt es hierzu eine Vorgabe, Aussage oder Richtlinie wie z.B. bei Schiedsrichtern?

Hoppy
21.01.2005, 18:08
:D finde ich eine gute Neuerung und für die Veranstaltungen auch angebracht. :wink: Grundsätzlich fragt der Gerechtigkeitssinn natürlich nach dem Ermessensspielraum des Ablehnenden. :roll:
Gibt es hierzu eine Vorgabe, Aussage oder Richtlinie wie z.B. bei Schiedsrichtern?

Hab mich vielleicht nicht deutlich ausgedrückt zu der Neuerung: ein Protest kann auch abgelehnt werden.
Wer definiert Geringfügigkeit, bzw. wieso wurde dieser Punkt aufgenommen?

marc mürmann
22.01.2005, 10:55
Hoppy ich helfe dir jetzt mal ein wenig!!
Es geht darum einen Protest auf einen nicht eingebauten Rückspiegel oder zu kurzer Schmutzfänger wegen Geringfügigkeit abweisen zu können. Is auch OK so wir wollen doch nicht dieses Kleinigkeitensuchen wie in anderen lizensieren Verbänden.
Ich hoffe dir diese Neuerung im Regelwerk ordentlich erklärt zu haben.
PS: Ich hoffe du konntest das auch lesen habe auch extra langsam geschrieben!!!!!!!!! :wink:
Gruß Marc

Hoppy
22.01.2005, 16:30
Hoppy ich helfe dir jetzt mal ein wenig!!


:) Das ist total toll von Dir das Du dich so bemühst und es so schön zusammengefasst hast. Damit können wir dann ja wieder zum Kern der Frage kommen:
:?: Sind die "Geringfügigkeiten " aufgelistet, entscheiden die SK´s :roll: es vor Ort, oder wie soll es gehandhabt werden?

Ich kann mich an die Radbolzenthematik erinnern, die wurde jetzt ja geregelt. :wink:

marc mürmann
23.01.2005, 11:58
Das ist alleine eine Entscheidung der Technischen Berater und evtl. Des Vorstands des DRCV.
Mann kann ja nicht alles haben! :wink:
Gruß Marc

Hoppy
23.01.2005, 12:13
Einfach Frage, einfache Antwort, damit ist die Frage ausreichend beantwortet. Was fehlt dir mit der Aussage man kann nicht alles haben?