gth576
04.02.2012, 23:04
Hallo Freunde des Motorsports,
da sich die neue Internetseite der SWASV noch im Aufbau befindet, nutzen wir das Forum, um euch kurz über die Neuerungen für die kommende Saison zu informieren.
Hier also nun die wichtigsten Änderungen, die den Aufbau neuer Fahrzeuge evtl. beeinflussen könnten.
Diese sind von mir hier frei formuliert und werden daher auch nur inhaltlich der späteren Formulierung im Reglement entsprechen.
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Gruppe 1 Klasse 1 Serientourenwagen über 1600 ccm, werden begrenzt auf max. 4000ccm.
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Gruppe 5 Ladycup, wird, wie die Serientourenwagen, begrenzt bis 4000ccm.
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Netze als Ersatz für ein Seitengitter sind grundsätzlich verboten. (Nur ein Hinweis, waren auch im bestehenden Reglement nicht erlaubt)
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Der Einsatz eines serienmäßigen Kraftstofftanks ist nicht erlaubt, dies gilt nun auch für die Fahrzeuge der Einsteigerklasse.
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An der Frontscheibe/Gitter muss an der äußeren rechten Seite zusätzlich die Startnummer angebracht werden. Min. Größe 10x10 cm pro Ziffer.
(Außerdem sei an dieser Stelle nochmal darauf hingewiesen, dass darauf geachtet werden muss, dass bei mehreren Startern auf einem Fahrzeug (natürlich in verschiedenen Klassen), jeder Fahrer eine Startnummer hat und diese auch zu jedem Lauf wieder geändert werden muss!
Außerdem sind Dachschilder Pflicht und waren es auch schon vorher!)
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Es werden innerhalb der SWASV nur noch Fahrer mit einem Fahreranzug aus flammabweisenden/feuerhemmendem Material zugelassen. Das heisst, auch für die Einsteiger reicht ab sofort ein Fahreroverall nicht mehr aus.
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Abschlepphaken dürfen nicht über die Karosserie hinausragen.
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bei der Gruppe 1 Klasse 1 Serientourenwagen wird auch der Auspuffkrümmer explizit freigestellt.
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das Strafmaß für die fehlende Teilnahme an der Fahrerbesprechung wird wie folgt festgeschrieben: Die Punkte für den nächsten Wertungslauf verfallen, der in diesem Lauf herausgefahrene Startplatz bleibt jedoch erhalten.
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Start erfolgt stehend. Ausnahmegenehmigungen, wie in Pfeffelbach mit fliegendem Start, sind von der SWASV zu erteilen.
Ausserdem gilt weiterhin:
Alles was hier nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist verboten.
Bei Unklarheiten oder nicht zweifelsfrei definierten Punkten ist bei den Technischen Kommissaren um Rat zu fragen.
Sondererlaubnisse müssen im Wagenpass vermerkt werden.
,
So, nun hoffe ich ihr seid alle zufrieden!
Von meiner Seite dient dies nur als Information. Also seid mir nicht böse, wenn ich mich nicht zwangsläufig an weiteren Diskussionen hier beteiligen werde.
Bis denne!
Gruss Guido
da sich die neue Internetseite der SWASV noch im Aufbau befindet, nutzen wir das Forum, um euch kurz über die Neuerungen für die kommende Saison zu informieren.
Hier also nun die wichtigsten Änderungen, die den Aufbau neuer Fahrzeuge evtl. beeinflussen könnten.
Diese sind von mir hier frei formuliert und werden daher auch nur inhaltlich der späteren Formulierung im Reglement entsprechen.
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Gruppe 1 Klasse 1 Serientourenwagen über 1600 ccm, werden begrenzt auf max. 4000ccm.
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Gruppe 5 Ladycup, wird, wie die Serientourenwagen, begrenzt bis 4000ccm.
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Netze als Ersatz für ein Seitengitter sind grundsätzlich verboten. (Nur ein Hinweis, waren auch im bestehenden Reglement nicht erlaubt)
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Der Einsatz eines serienmäßigen Kraftstofftanks ist nicht erlaubt, dies gilt nun auch für die Fahrzeuge der Einsteigerklasse.
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An der Frontscheibe/Gitter muss an der äußeren rechten Seite zusätzlich die Startnummer angebracht werden. Min. Größe 10x10 cm pro Ziffer.
(Außerdem sei an dieser Stelle nochmal darauf hingewiesen, dass darauf geachtet werden muss, dass bei mehreren Startern auf einem Fahrzeug (natürlich in verschiedenen Klassen), jeder Fahrer eine Startnummer hat und diese auch zu jedem Lauf wieder geändert werden muss!
Außerdem sind Dachschilder Pflicht und waren es auch schon vorher!)
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Es werden innerhalb der SWASV nur noch Fahrer mit einem Fahreranzug aus flammabweisenden/feuerhemmendem Material zugelassen. Das heisst, auch für die Einsteiger reicht ab sofort ein Fahreroverall nicht mehr aus.
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Abschlepphaken dürfen nicht über die Karosserie hinausragen.
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bei der Gruppe 1 Klasse 1 Serientourenwagen wird auch der Auspuffkrümmer explizit freigestellt.
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das Strafmaß für die fehlende Teilnahme an der Fahrerbesprechung wird wie folgt festgeschrieben: Die Punkte für den nächsten Wertungslauf verfallen, der in diesem Lauf herausgefahrene Startplatz bleibt jedoch erhalten.
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Start erfolgt stehend. Ausnahmegenehmigungen, wie in Pfeffelbach mit fliegendem Start, sind von der SWASV zu erteilen.
Ausserdem gilt weiterhin:
Alles was hier nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist verboten.
Bei Unklarheiten oder nicht zweifelsfrei definierten Punkten ist bei den Technischen Kommissaren um Rat zu fragen.
Sondererlaubnisse müssen im Wagenpass vermerkt werden.
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So, nun hoffe ich ihr seid alle zufrieden!
Von meiner Seite dient dies nur als Information. Also seid mir nicht böse, wenn ich mich nicht zwangsläufig an weiteren Diskussionen hier beteiligen werde.
Bis denne!
Gruss Guido